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BETREUUNG
An unserer Schule gibt es 40 Plätze für Kinder, die ergänzend
zur Ganztagsschule eine zusätzliche Betreuung benötigen.
Betreuungszeiten:
Montag
bis Freitag von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr,
Freitag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Für
diese zusätzliche Betreuung entstehen für Sie Kosten. Die Ferienbetreuung kann für die jeweilige Ferienzeit von allen Kindern gebucht werden.
Informationen und Anmeldung bei Frau Angelika Kopetzki.
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BEWEGUNG,
SPIEL UND SPORT
Die Französische Schule ist eine Schule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunk. Bewegung „das Tor zum Lernen“, ist an unserer Ganztagsgrundschule
ein wichtiger Bestandteil. Neben den täglichen Bewegungszeiten
im Schulalltag, dem mit verschiedenen Sportgeräten gestalteten Außengelände (Tischtennisplatten, Basketballkorb, Fußballtore, Kletterstange, ...) und dem breiten sportlichen Angebot in den Arbeitsgemeinschaften gibt es besondere sportliche Veranstaltungen an denen
Schüler/-innen teilnehmen können oder die wir an unserer
Schule durchführen:
- Tübinger Stadtlauf (im September)
- Berglauf (im Oktober)
- Schwimmbadbesuch (im März)
- Sporttag mit verschiedenen Bewegungs- und Spielangeboten im (Juni/Juli)
- Ballspielturniere (Fußball, Tischtennis...)
- Basketballmannschaften
- Regelmäßiger Lauftreff
- Teilnahme an "Jugend trainiert für Olympia" (Tennis, Schwimmen, Leichtathletik, Basketball)
- Verschiedene Sportkurse
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BEURLAUBUNG
VOM UNTERRICHT IN AUSNAHMEFÄLLEN
Laut Schulbesuchsverordnung ist jedes Kind verpflichtet, den Unterricht
und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig
und ordnungsgemäß zu besuchen. Eine Beurlaubung vom Besuch der
Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen
und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Als Beurlaubungsgründe
werden nach §4 Schulbesuchsverordnung anerkannt: Kirchliche
Veranstaltungen, Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften,
Heilkuren, Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, wichtige persönliche
Gründe wie z.B. Hochzeit, Wohnungswechsel...
Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin genehmigen.
Für einen längeren Zeitraum benötigen Sie die Genehmigung
des Schulleiters. Bitte stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag. (Siehe religiöse Feste)
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BÜCHEREI
siehe
Mediathek |
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